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Gründungsversammlung des BBI

 

Am 17.07.2005 fand die Gründungsversammlung des „BBI – Club de Berger Blanc Suisse International“ in Österreich statt.

Die Repräsentanten der Gründungsvereine WSÖ (Austria), ACBB (Frankreich), RWS (Deutschland), HHD (Dänemark) und ZWHVN (Holland) haben den offiziellen Vorstand von BBI gewählt.

Der Vorstand wurde vorerst für ein Jahr gewählt. Nach diesem Jahr wird die Funktionsperiode des Vorstandes vier Jahre betragen. Das Gesamtprotokoll der Gründungsversammlung wurde allen Mitgliedsvereinen zugeschickt.

Auszüge des Protokolls bzw. wichtige Beschlüsse:

•  Die offiziellen Sprachen von BBI sind deutsch und englisch

•  Mitglied von BBI können nur FCI anerkannte Rassezuchtvereine werden.

•  Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand. Anträge um Aufnahme sind an die Geschäftsstelle von BBI zu richten.

•  Einmal jährlich wird eine Generalversammlung abgehalten. Jeder Mitgliedsverein ist mit zwei Delegierten, unabhängig von der Größe des Vereines, stimmberechtigt. Anfallende Kosten sind von den nationalen Vereinen selbst zu tragen.

•  Diese Website ist die offizielle Homepage des BBI. Insoferne wird auch die HP in deutsch und englisch verfasst. Andere Sprachen, z.B. französisch und holländisch, sind möglich, die Übersetzungen müssen jedoch von den entsprechenden nationalen Vereinen vorgenommen werden.

•  Binnen vier Wochen wird eine Satzung ausgearbeitet und den Mitgliedsländern zugeschickt. Diese haben weitere 8 Wochen Zeit um Korrekturen oder Änderungen vorzuschlagen. Die Abstimmungen erfolgen via E-Mail. Wenn der Vertragstext von allen Gründungsmitgliedern angenommen wurde, erfolgt die offizielle Eintragung der Satzung in das vom Vorstand vorgeschlagene Vereinsgericht.

•  Die Geschäftsstelle von BBI ist der Wohnsitz des Präsidenten

•  Die Mitgliedsvereine haben einen jährlichen Beitrag an BBI zu entrichten. Dieser ist jedoch frühestens nach der nächsten Generalversammlung zu bezahlen.

•  Folgende Ziele wurden definiert:

•  Die Homepage wird eine internationale Welpeninfo enthalten, in der die Züchter der Mitgliedsvereine ihre Würfe veröffentlichen können.

•  Selbiges gilt für die internationale Deckrüdendatei.

•  Die Zuchtzulassungen der Mitgliedsvereine werden gegenseitig anerkannt.

•  Die Züchter der Mitgliedsvereine werden angehalten, nur Verpaarungen mit Hunden vorzunehmen, für die auch eine anerkannte Zuchtzulassung des zuständigen, nationalen Vereines vorliegt.

•  Die Mitgliedsvereine werden angehalten, auf der Startseite ihrer Homepages das Logo des BBI zu führen. Selbiges gilt für Züchter und Deckrüdenbesitzer, wenn sie die BBI Homepage zur Veröffentlichung ihrer Würfe / Deckrüden in Anspruch nehmen.

•  Die Mitgliedsländer sind angehalten, keine Links zu Dissidenzvereinen auf ihren Homepages zu führen.

•  Einmal jährlich wird eine BBI Siegerhauptzuchtschau durchgeführt. Diese wird jeweils in einem anderen Land abgehalten. Die nationalen Vereine müssen beim BBI diese Hauptzuchtschau unter Einreichung aller relevanten Unterlagen beantragen. Die Generalversammlung entscheidet über die Vergabe dieser BBI Siegerhauptzuchtschau, jeweils für 2 Jahre im voraus.

•  Die BBI Siegerhauptzuchtschau genießt Teminschutz 4 Wochen vor und 4 Wochen nach dem beschlossenen Termin. Während dieser Zeit dürfen die Mitgliedsvereine keine nationalen Clubshows abhalten.

•  Die BBI Generalversammlung findet im Rahmen der jährlichen BBI Siegerhauptzuchtschau statt.

 

© 2004 BBI
.© 2005 BBI

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